Führerscheinklassen L und T
Klasse L
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich
Gültigkeit: Keine zeitliche Befristung
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, sowie auch mit Anhänger, wenn sie mit nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
- Kombinationen aus solchen Zugmaschinen und Anhängern, sofern sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, wenn die bbH des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, und die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h in vorgeschriebener Weise gekennzeichnet sind (§ 58 StVZO);
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, auch mit Anhänger.
Vorraussetzungen:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Ausbildung:
- Theorie (14 Doppelstunden)
Prüfung:
- Theorieprüfung
Mindestalter: 16 Jahre bis 40 km/h; 18 J. bis 60 km/h
Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich
Gültigkeit: Keine zeitliche Befristung
Einschluss: Klasse L, AM
- Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.
Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Vorraussetzungen:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Ausbildung:
- Theorie und Praxis
Prüfung:
- Theorieprüfung und Praktische Prüfung