Berufskraftfahrer aufgepasst!
Bus- und LKW Fahrer müssen wissen, wer gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs zum Führen von Fahrzeugen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen zusätzlich zum Führerschein eine „Grundqualifikation“.
Besitzstand (Grundqualifikation)
Wer einen Führerschein der Klasse(n) D1 bis DE vor dem 10.9.2008 erworben hat, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).
Wer einen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE vor dem 10.9.2009 erworben hat, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).
Dauer (Grundqualifikation)
Die Grundqualifikation gilt fünf* Jahre ab dem 10.9.2008 bei den D-Klassen und ab dem 10.9.2009 bei den C-Klassen.
Verlängerung (Grundqualifikation)
Die Verlängerung der Gültigkeit einer Grundqualifikation erfolgt durch eine Weiterbildung von 35 Stunden zu je 60 Minuten für jeweils fünf Jahre. Die Weiterbildung kann auch in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden erworben werden.
- Die Fahrschule Fischer führt diese Grundqualifikation und Weiterbildung durch.
- Für weitere Informationen steht Herr Wolfgang Fischer gerne zur Verfügung.
Notwendigkeit / Neuerwerb / Aubildung - Prüfung
Vorlage von Bescheinigungen über eine Weiterbildung